Die E 17 war die erste Bauart aus einer Reihe von Elektrolokomotiven für den Schnellzugdienst, die die Achsfolge 1'Do1' hatten und mit Federtopfantrieben ausgestattet waren. Somit bildete sie die Basis für die 150 km/h schnelle E 18 und die in kleineren Stückzahlen hergestellte und 180 km/h schnelle E 19, die jeweils einen Meilenstein für ihre Zeit darstellten.
Nachdem man bereits bei der E 21 gute Erfahrungen mit der Kraftübertragung per Federtopfantrieb gemacht hatte, entschied man sich bei den neu zu entwickelnden Schnellzugloks auch für diese Lösung. Mit 120 km/h lag die Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich, den auch die dampfbetriebenen Schnellzüge dieser Zeit erreichten. Die vier doppelten Fahrmotoren wirkten auf 1.600 mm messende Treibräder und erreichten über eine Stunde insgesamt 2.800 kW bzw. dauerhaft 2.300 kW. Die E 17 war vorrangig für mittelschwere Schnellzüge vorgesehen, aber auch Züge von 630 Tonnen konnten in der Ebene mit 95 km/h gezogen werden.
Das Einsatzgebiet erstreckte sich über den süddeutschen Raum, das damals als Mitteldeutschland bezeichnete Gebiet und die schlesischen Strecken. Da man kurz vor dem Ende des Krieges die meisten der 38 Maschinen nach Süddeutschland rettete, erhielt die Bundesbahn im Anschluss 26 Stück. Nur vereinzelt blieben einige Exemplare in der sowjetischen Besatzungszone oder in Polen stehen. Von insgesamt drei Stück in der späteren DDR waren zwei bis 1952 als Reparationsleistung in der UdSSR. Diese wurden nach ihrer Rückkehr zusammen mit der dritten Maschine zu zwei betriebsfähigen Maschinen aufgearbeitet. Bei der Bundesbahn wurden alle E 17 in den Jahren 1960/1961 modernisiert und 1968 in Baureihe 117 umgezeichnet. Die letzte von ihnen blieb bis 1980 im Einsatz, während die beiden Schwestern bei der Reichsbahn schon 1968 ausgemustert worden waren.