Dieser Triebwagen ist benannt nach seinem Erfinder Georg Thomas, welcher Direktor bei der Hessischen Ludwigsbahn war und sich Gedanken über ein möglichst effizientes Fahrzeug zur Personenbeförderung machte. Das doppelstöckige Fahrzeug konnte mit seiner ausgereiften und zukunftsweisenden Konstruktion bald mehrere Abnehmer finden, jedoch blieb ihm die Massenproduktion schließlich verwehrt.
Obwohl der Triebwagen auf den ersten Blick wie aus einem Teil bestehend aussah, war er in Wirklichkeit kombiniert aus einem einachsigen Antriebsmodul und einem zweiachsigen Fahrgastwagen. Diese beiden Teile konnten nur in der Werkstatt voneinander getrennt werden, jedoch sah das Patent explizit auch einen Einsatz des des hinteren Teils als eigenständigen Wagen vor. Im unteren Bereich befanden sich Abteile aller drei Klassen und im oberen waren nur Querbänke der dritten Klasse. Zur besten Ausnutzung des Raumes war der Kessel quer im hinteren Bereich des Führerhauses angebracht und die Kraftübertragung erfolgte durch unter dem Boden angebrachte Zylinder auf die gekröpfte Achse.
Die Leistung reichte aus, um zusätzlich bis zu drei Wagen ziehen zu können. Die Kohle wurde auch innerhalb des Führerstands gelagert und die Wasservorräte befanden sich platzsparend unter dem Boden des Fahrgastraums. Obwohl es auch auf der hinten angebrachten Plattform einen Seilzug zur Betätigung der Pfeife gab, war normaler Fahrbetrieb nur in einer Richtung möglich. Das Erreichen des Führerstands über das Dach und eine Dachluke war zwar konstruktiv vorgesehen, kann jedoch nur als Notlösung angesehen werden. Dies führte dazu, dass der Triebwagen am Ende der Strecke zum Richtungswechsel extra gedreht werden musste.
Trotz der vorausgesagten großem Zukunft und der Verkäufe an mehrere Bahnverwaltungen bewährte sich dieses Fahrzeug nicht und somit wurden alle Exemplare um die Jahrhundertwende ausgemustert.