Als G 2 bezeichneten die Preußischen Staatsbahnen verschiedene Güterzugloks der Achsfolge B1, die noch von ihren Vorgängerbahnen beschafft worden waren. Einige ebenfalls als G 2 bezeichnete waren eigentlich der G 3 zuzuordnen und hatten die Achsfolge C, jedoch lag die Vergabe der Gattungsbezeichnungen teilweise in der Hand der regionalen Verwaltungen. Die ersten Loks dieser Gattung wurden ab 1888 von der Schleswig-Holsteinischen Marschbahn beschafft und basierten auf einer älteren Bauart von 1866. Auf Grund der Anordnung des Fahrwerks war die mittlere Achse angetrieben und die vordere gekuppelt, was ihnen durch die Konstellation der Treib- und Kuppelstangen die Bezeichnung „Scherenlokomotive” einbrachte.
Mit einem Raddurchmesser von mehr als 1.500 mm waren die Maschinen schneller als übliche Güterzugloks, weshalb sie auch teilweise vor Personenzügen zum Einsatz kamen. Durch die kleineren Räder der Nachlaufachse ergab sich der Vorteil, dass die Feuerbüchse genug Platz hatte und das Führerhaus geräumiger gestaltet werden konnte. Zudem kam das Personal in den Genuss einer größeren Laufruhe, da man sich ein Stück von den Kuppelachsen entfernt befand.
Nach der Übernahme der Marschbahn durch die Staatsbahnen erstellte man aus diesen Lokomotiven die Pläne für eine Normalbauart, welche in der Folge auch von diversen Direktionen in Preußen bestellt worden ist. Ein Nachteil der weit nach hinten verlegten Schleppachse war, dass diese nun ein Gewicht von 15 Tonnen trug, während die Kuppelachsen zusammen nur 22 Tonnen trugen.
Die Produktion wurde nach insgesamt 45 Maschinen eingestellt, da diese bald nicht mehr ausreichend waren für Güterzüge. Da die Loks wie bereits erwähnt auch vor Personenzügen zum Einsatz kamen, wurden 1905 bei der Vereinheitlichung der Bezeichnungen auch einige von ihnen zur P 2 oder P 3. Dafür wurden andere Loks als G 2 bezeichnet, die eigentlich eine G 3 gewesen wären. Bei der Reichsbahn erhielten die Maschinen keine neue Nummern mehr, da alle von ihnen bereits bis 1923 ausgemustert waren.