Die G 10 war eine Gattung von Güterzug-Schlepptenderloks, die mit fünf gekuppelten Achsen zwar eine hohe Zugkraft entwickeln sollte, aber trotzdem auf Grund einer geringen Achslast flexibel eingesetzt werden können sollte. Der gelungene Entwurf sicherte ihr nicht nur eine lange Produktionszeit, sondern auch Aufträge von anderen Bahnen im In- und Ausland.
Die Konstruktion erfolgte auf der Basis von Baugruppen anderer Loks, die sich bewährt hatten und somit Entwicklungskosten sparten. Das Fahrwerk war im Grundsatz das gleiche wie bei der Tenderlok T 16, jedoch wurden die erste und letzte Achse für einen besseren Kurvenlauf beweglich gelagert. Dies kam wiederum der T 16 zu Gute, welche mit dem geänderten Fahrwerk als T 161 bezeichnet wurde. Der Kessel wurde von der P 8 genommen, er war bekannt durch seine gute Verdampfungsleistung.
Die Beschaffung erstreckte sich von 1910 bis 1925, somit wurden die letzten Maschinen direkt von der Reichsbahn in Dienst gestellt. Für die Preußischen Staatsbahnen und deren Nachfolger entstanden insgesamt 2.615 Stück. Weitere Kunden mit kleineren Stückzahlen waren im deutschsprachigen Raum die Reichseisenbahnen Elsaß-Lothringen und die Saarbahnen, sowie im Ausland die Türkei, Rumänien, Polen und Litauen. In Rumänien wurden bis 1944 weitere Loks gebaut und einige der türkischen Maschinen wurden in Schweden bei NoHAB gebaut.
Die Abtretungen nach dem Ersten Weltkrieg waren bei der G 10 mit 222 Maschinen im Vergleich zu anderen Loks relativ gering, und somit konnten sie sich in der Folgezeit auch außerhalb des preußischen Gebiets über das ganze Land verteilen. Sie wurden als Baureihe 5710-35 eingeordnet. Trotz ihrer mit 60 km/h relativ geringen Geschwindigkeit wurden sie auch auf weniger kurvenreichen Nebenstrecken vor Personenzügen eingesetzt. Einige erhielten bayerische Tender der Bauart 3 T 20,2, wie sie auch bei der G 4/5 H zum Einsatz kamen. Durch ihre Verbreitung auf großem Gebiet kamen nach dem Zweiten Weltkrieg von den in Deutschland verbliebenen Maschinen noch 112 zur Reichsbahn in der DDR, 649 zur Bundesbahn und 81 zu den Bahnen des Anfangs noch nicht zu Deutschland gehörenden Saarlands. Die Ausmusterungen erfolgten bei der Bundesbahn bis 1970 und bei der Reichsbahn bis 1972.